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26.01.2012

Maskenmörder: Verfahren um Sicherungsverwahrung verschoben

Das Verfahren um die Sicherungsverwahrung des so genannten Maskenmörders wird verschoben. Grund seien Terminkollisionen wichtiger Verfahrensbeteiligter. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Wie berichtet hatte der damals 19-Jährige gestanden, die damals 12-jährige Vanessa am Rosenmontag 2002 in deren Elternhaus in Gersthofen mit 21 Messerstichen im Schlaf getötet zu haben.

Michael W. hatte zum Tatzeitpunkt eine Totenmaske getragen, wodurch er den Namen „Maskenmörder“ erhielt. Der Mörder soll nach Absitzen seiner Jugendstrafe zunächst nicht auf freien Fuß kommen. Das hat die Augsburger Staatsanwaltschaft jetzt mitgeteilt. Demnach soll der mittlerweile 29-jährige Michael W. nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe Mitte Februar nachträglich in die Sicherungsverwahrung.